Die Landesregierung Baden-Württemberg hat wie angekündigt eine neue CoronaVO beschlossen und am späten Freitagabend verkündet.
Ab dem 4. Dezember 2021 gilt für den Zutritt zu Sportstätten in geschlossenen Räumen generell die 2G+-Regel. (geimpft , genesen und getestet -Antigen- oder PCR-Test )
Das gilt für
- alle Sportstätten, außer im
Freien
- alle Arten der Sportausübung und
- alle daran Beteiligten (Spielende,
Trainierende, Coaches und alle sich sonst in der Tennishalle Aufhaltende, besonders Zuschauer (auch Eltern!)
Anforderungen an den Nachweis:
- Antigen-Testnachweis: Höchstens 24 h alt!
- PCR-Testnachweis: Höchstens 48 h alt!
Von der Testpflicht ausgenommen sind geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben sowie Personen, deren zweite Impfung bzw. Genesung max. 6 Monate vorbei ist. (neu ab 6.12.21)
Die Erleichterung für Personen unter 18 Jahren ist weiterhin gültig.
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